Zwangsverwalter  > Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Sie haben einen Vollstreckungstitel gegen ihren Schuldner und benötigen Unterstützung dabei, auf Grundlage dieses Titels zu ihrem Recht - zu ihrem Geld - zu gelangen?

Vereinbaren Sie einen Termin; gern berate ich sie darüber, wie sie schnell, effektiv und am kostengünstigsten gegen ihren Schuldner vorgehen.

Auch bei der Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen werde ich sie gerne unterstützen, für Abwehrversuche gegen berechtigte Vollstreckungsmaßnahmen wenden Sie sich aber besser an eine andere Stelle.

Die Zwangsvollstreckung ist sowohl in das bewegliche, als auch in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners vorgesehen.

Sie sind Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren und ihr persönlicher Besuch des Vollstreckungsgerichts stellt sich als unwirtschaftlich dar? Gerne nehme ich auch Ihre Termine bei den Vollstreckungsgerichten als Terminsvertreter wahr.

Sie beabsichtigen das Zwangsverwaltungsverfahren gegen ihren Schuldner zu betreiben? Machen Sie von Ihrem Vorschlagsrecht gebrauch. Als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter verwalte ich die mir anvertrauten Objekte in enger Absprache mit Ihnen, dem Vollstreckungsgericht und, nach Möglichkeit, mit dem Schuldner.