Zwangsverwalter  > Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Einzelvollstreckung, welches dem Gläubiger den Zugriff auf die Nutzungen eine schuldnerischen Immobilie eröffnet. Hierbei soll, im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, die nicht durch Veräußerung der Immobilie, sondern durch Vereinnahmung von Mieten und Pachten die Schuld beglichen werden.

Bereits seit dem Jahr 2004 betreuen wir Immobilien in Schleswig-Holstein als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter und stehen auch Ihnen gern für diese Tätigkeiten zur Verfügung. Als Gläubiger eines Zwangsverwaltungsverfahrens haben Sie ein Vorschlagsrecht hinsichtlich des einzusetzenden Zwangsverwalters, nutzen Sie diese Chance zur Mitgestaltung des gerichtlichen Verfahren.

Gern stehen wir Ihnen für Schleswig-Holstein und Hamburg auch als Terminsvertreter für Ihre Zwangsversteigerungstermine zur Verfügung.